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Erneuerbare Energien - das BAFA Förderprogramm ab 12.7.2010 |
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Weitere Informationen auf unserer Sonderseite [ Stand: 9.1.2011 ]
Update 18.7.2010: Der Haushaltsausschuss gab am 6.7.2010 grünes Licht für die weitere Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die neue Förderrichtlinie ist seit 12.7.2010 in Kraft, ab sofort können beim BAFA wieder Anträge gestellt werden.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Haushaltssperre:
Um möglichst viele Anträge mit dem verbliebenen Geld von 380 Millionen Euro bedienen zu können, wird die Förderung mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Diese trat am 12. Juli 2010 in Kraft und gilt bis Ende 2011. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Diese sind ab sofort auf der Seite des BAFA (zur Info: BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verfügbar . Hinweis: Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.
Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp der Förderprogramme wurde sofort aufgehoben.
Seit 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des MAP, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.
Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.
Weitere ausführliche Detail-Informationen/Anträge finden Sie auch auf der BAFA Seite.
Gerne sind unsere beiden Experten der Metternich.Haustechnik bei den Anträgen behilflich.
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Ihre Entscheidung für moderne und umweltschonende Technik, auch ein richtiger Schritt in eine saubere Zukunft. Unsere beiden Experten der Metternich-Haustechnik beraten Sie auch über alle Fördermöglichkeiten im Neu- und Altbau.
Fragen? Unsere beiden Experten stehen zur Verfügung:

Frank Euteneuer
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 Andrè Leygraaff
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Fragen? Ihre Ansprechpartner: Frank Euteneuer (Geschäftsführer) und Andrè Leygraaff (Vertrieb) Metternich-Haustechnik GmbH Tel. (02292) 93199-0
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Jetzt zu unserer aktuellen Sonderseite zum Thema. Stand: 18.7.2010.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 11. Januar 2011 um 11:19 Uhr |