| KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung und Anpassung bei Solarförderung |
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Auf dieser Informationsseite informieren wir Sie über zwei wichtige Neuerungen im Bereich Förderung bei Heizungsmodernisierung und Anpassungen bei der Solarförderung:
Neben umfassenden Gebäudesanierungen fördert die KfW Bankengruppe seit dem 1. März 2011 im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren auch wieder Einzelmaßnahmen. Von den zinsgünstigen Krediten (KfW-Programm 152) und attraktiven Investitionszuschüssen (KfW-Programm 430) profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer: Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht die Möglichkeit die Energiebilanz des Hauses durch einzelne Sanierungsschritte zu verbessern. So werden unter anderem als Einzelmaßnahmen gefördert: Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs. Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Für alle Investitionszuschüsse gilt: „Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt“. Wichtig: Die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden! Das Team der Metternich-Haustechnik ist hier gerne behilflich. Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens zu führen. Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung z. B durch einen Energieberater. Die Kosten für die Baubegleitung sind ebenso förderfähig - mehr dazu finden Sie unter dem Hinweis „Sonderförderung Programmnummer 431“. Eine Liste der förderfähigen Leistungen sowie weitere Informationen zu den Programmen erhalten Sie im Internet unter Durch den kalten Winter rechnen übrigens viele Experten damit, dass es einen großen Ansturm auf das neue Angebot der KfW geben wird. Eine wichtige Komponente müssen Heizungsmodernisierer bei der Beantragung von KfW Förderungen aber beachten: Beim Austausch einer Heizungsanlage ist der Nachweis zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs zu erbringen. Das von der KfW geforderte und vom Fachhandwerker auszufüllende VdZ-Bestätigungsformular sowie die VdZ-Information 16 zum Hydraulischen Abgleich, können unter www.intelligent-heizen.info kostenfrei heruntergeladen werden.
Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Vorgeschlagen wird eine weitere Absenkung der Solarstromvergütung, die Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs und eine Neuregelung der Biogas-Förderung. Der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. Diese Zahlen zeigen den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland und beweisen das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt. Die Förderung muss dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.
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Quelle: Fachverband SHK NRW | Grafik: intelligent-heizen.info
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