| Informationen zum RWE Klimabonus Förderprogramm 2012 |
RWE Klimabonus Wärmepumpen Förderprogramm 2012Als Beitrag zum Klimaschutz fördert RWE Kunden, die sich erstmals eine Wärmepumpenheizung einbauen: energieeffizient und klimaschonend. Heizen mit der Wärme aus der Natur: Nutzen Sie das neue RWE Förderprogramm für Wärmepumpen! In deutschen Haushalten werden fast 90 Prozent der Energie für die Heizung und die Warmwasserbereitung verwendet. Dabei lässt sich auch die Wärme aus der Erde und der Luft einfach, effizient und Kosten sparend nutzen – mit einer Wärmepumpe! Ob Sie Ihre Heizung von einer anderen Energieart umstellen oder eine Wärmepumpe im Neubau verwenden möchten – mit dem RWE Förderprogramm können Sie sich wertvolle finanzielle Unterstützung sichern! Fragen? RWE Hotline: 0800 / 8888870 (Anruf kostenlos) oder im RWE Klimabonus Flyer (> PDF Download) Details zur Wärmepumpen-Förderung |
| Anzahl Wohneinheiten | Förderbetrag |
| 1 - 2 Wohneinheiten | 400,00 € |
| 3 - 5 Wohneinheiten | 600,00 € |
| 6 - 11 Wohneinheiten | 800,00 € |
| > 11 Wohneinheiten | 1000,00 € |
(Kontingent: max. 650 Anlagen).
VORRAUSSETZUNGEN:
- Die Förderprämie wird nur beim Einbau einer Wärmepumpe der folgenden teilnehmenden Hersteller gewährt: Alpha-InnoTec, Brötje, Daikin, Hautec, Junkers, Nibe, Novelan, Ochsner, Stiebel Eltron, Tecalor, Vaillant, Rotex, Viessmann und Waterkotte. (Anm.: Die blau markierten Hersteller führt Metternich-Haustechnik)
- Die Förderung gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Elektro-Wärmepumpen zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer im Aktionszeitraum. Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis über mindestens 5 Jahre zwischen
RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer.
- Rückzahlung des Förderbetrages: Kündigt der Eigentümer oder RWE das Lieferverhältnis vor Ablauf des o.g. 5-Jahreszeitraumes, ohne dass ein neues Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis mit RWE begründet wird, so ist der Eigentümer verpfl ichtet, den Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Der zeitanteilige Rückzahlungsanspruch der RWE wird mit der endgültigen Beendigung des Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnisses fällig.
- Die Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage muss in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen und von einem RWE Wärmepumpen-Partner vorgenommen und bestätigt werden.
- Für die Beantragung der Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Wärmepumpen-Stromlieferungsvertrag zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer erforderlich. Die Aushändigung dieser Vereinbarung erfolgt exklusiv durch den RWE Wärmepumpen-Partner.
- Einsendeschluss der vollständig ausgefüllten Vereinbarung ist der 28. Februar 2013.
Maßgebend ist das Datum des Poststempels. - Alle weiteren Informationen im RWE Flyer Klimabonus 2012 (>> PDF Download)
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Ihr Ansprechpartner: Frank Euteneuer (Geschäftsführer) Metternich-Haustechnik GmbH Tel. (02292) 93199-0
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Quelle: RWE / Transferstelle-Emisionshandel-Hessen.de
RWE Klimabonus












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