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Datum: 23. Feb 2012
Neuigkeiten rund um das Thema "Wärmepumpen" und Förderungsprogrammen
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  Einen Wärmepumpen-Vortrag mit vielen hilfreichen Informationen können Sie hier nachlesen
  PDF-Download: Neu Neuer Leitfaden über Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat.
  Das RWE Klimabonus-Förderprogramm 2012 für Wärmepumpen. Informationen hier
  Neu Neue KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung und Anpassung bei Solarförderung
  Neu Änderungen ab 1.1.2012 bei Förderungen Solar, Biomasse und Wärmepumpen (- PDF)
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Verbesserte Förderkonditionen für Wärmepumpen
Stand dieser Informationsseite: Januar 2012

Das Bundesumweltministerium hat das Marktanreizprogramm und damit die Förderkonditionen für Wärmepumpen verbessert. Diese sind am 15.3.2011 in Kraft getreten. Weitere Änderungen siehe unten.

BMU Faltblatt Heizen mit erneuerbaren Energien - Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat-Winter 2011: Neues BMU Faltblatt zum Download (PDF) oder bestellen:
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Heizen mit erneuerbaren Energien - Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat.
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Das Umsteigen auf erneuerbare Energien lohnt sich jetzt! Am 15. März 2011 hat das BMU das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) neu aufgelegt. Die Förderung wird für die Umrüstung von Heizungen auf erneuerbare Energien in bestehenden Gebäuden gewährt. Maßnahmen im Neubau können nicht gefördert werden. Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und ausgezahlt. Mit der neuen Förderung wurden die Zuschüsse für Solarkollektoren deutlich erhöht.
Neu Faltblatt bestellen oder jetzt downloaden (PDF 230 KByte) hier









-  Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
(Stand: 07.12.2011)

  • Die Bemessung der Fördersumme wird von Fläche auf installierte Heizleistung im Normpunkt umgestellt (das ist bereits ein echter geldwerter Vorteil, da Sie den Flächennachweis durch einen neutralen Dritten sparen).
  • Update zum 1.1.2012: Ab 2012 wird die BAFA-Förderung für Wärmepumpen noch stärker an der Effizienz der Geräte ausgerichtet. Wer dann einen der attraktiven Zuschüsse erhalten möchte, muss sich auf veränderte Voraussetzungen einstellen. Um künftig einen ***Zuschuss durch das BAFA zu erhalten, muss der COP-Wert bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/W35), bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35) sowie bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35) liegen.
    ***Für die Bewilligung von Förderanträgen bleibt weiterhin die vom BAFA herausgegebene Liste der förderfähigen Wärmepumpen auschlaggebend (Stand: 2.12.2011)
  • Förderung von Wärmepumpen >100 kW über das KfW-Programm


- Die neuen Fördersätze:

  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bis 10 kW: 2.400 €
  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 11-20 kW: Mindestfördersumme 2.400 € + 120 €/kW für jedes kW über 10 kW
  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 21-100 kW: Mindestfördersumme 3.600 € + 100 €/kW für jedes kW über 36 kW
  • Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW: 900 €
  • Luft/Wasser-Wärmepumpe 21-100 kW: 1.200 €

Großwärmepumpen mit mehr als 100 kW (nur Sole/Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen):  80 € je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10.000 € und höchstens 50.000 € je Einzelanlage.

Bonusförderung:
Kombinationsbonus  "Solar + Wärmepumpe" 600,00 Euro bis 30.12.2011, danach 500,00 Euro.

- Die geänderte Richtlinie tritt sofort in Kraft.

Sie können ab sofort Förderanträge nach den Kriterien der neuen Richtlinie stellen. Bitte vergewissern Sie sich dafür, dass Sie ein aktuelles Formular verwenden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich.

Für die Förderung von Großwärmepumpen mit mehr als 100 kW gilt folgende Übergangslösung: Förderanträge für Wärmepumpen über 100 kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt können noch nach Inkrafttreten dieser Richtlinien nach den Fördervoraussetzungen der BAFA-Förderung für Wärmepumpen bis 100 kW beim BAFA gestellt werden, wenn der Beginn des Vorhabens (Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages) vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass kein Förderantrag bei der KfW nach Nummer 14.1.4 gestellt wurde. Liegt der Vorhabensbeginn nach diesem Datum, ist nur eine Antragstellung bei der KfW entsprechend den dort geltenden Regelungen möglich.

Wir empfehlen auch unsere folgende Infoseite (Stand: Oktober 2011):
Neu Neue KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung und Anpassung bei Solarförderung
Neu Übersicht der Förderungen im Marktanreizprogramm 2011 des Bundesministeriums, mit allen Änderungen zum 1.1.2012 für Solar, Biomasse und Wärmepumpen. - Download PDF

Das Team der Metternich-Haustechnik ist Ihnen auch in Sachen Förderung gerne behilflich:

Frank Euteneuer
Frank Euteneuer
Andrè Leygraaff
Andrè Leygraaff
Ihre Ansprechpartner:
Frank Euteneuer (Geschäftsführer)
und Andrè Leygraaff (Vertrieb)
Metternich-Haustechnik GmbH
Tel. (02292) 93199-0
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Unser Extra-Tipp: RWE Klimabonus Förderung 2012
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NeuRWE Klimabonus Förderprogramm 2012. Als Beitrag zum Klimaschutz fördert RWE Kunden, die sich erstmals eine Wärmepumpenheizung einbauen. Neu Alle Infos bei uns


Quelle: Bundesverband Wärmepumpe

Bitte beachten Sie: Alle Angaben ohne Gewähr.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 00:18 Uhr
 
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Wärmepumpem-Sponsoring mit Bildungsfunktion
Das Team der Metternich-Haustechnik übernahm den kostenlosen Einbau in der Begegnungsstätte für Wirt- schaft, Wissenschaft und Politik.
Hochschulverband Wärmepumpen Sponsoring mit Bildungsfunktion
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(- PDF Download)
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