Metternich Haustechnik

Neue Fördermittel Bafa 2020

Im Einzelnen sind die in nachfolgender, nicht abschließender Liste aufgeführten typischen Kostenpositionen förderfähig. Weitere Kosten können berücksichtigt werden, wenn der unmittelbare Bezug zur förderfähigen Maßnahme eindeutig nachgewiesen werden kann. Bei Gebäuden, die überwiegend dem Wohnen dienen (Wohngebäude), können max. 50.000 Euro pro Wohneinheit anerkannt werden. Bei Gebäuden, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen (Nichtwohngebäude), können max. 3,5 Mio. Euro pro Gebäude anerkannt werden. Grundsätzlich können hier die Bruttokosten, d.h. inklusive Umsatzsteuer, angesetzt werden. Allerdings können vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller nur die Nettokosten geltend machen.

Es muss mindestens eine Jahresarbeitszahl von 4,5 erzielt werden.

Fördersatz: 35%

Förderfähige Kosten

  1. Anlagekosten

    1. Wärmeerzeuger
      1. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
        • Wärmepumpenanlagen
      2. Montage und Installation
        • Inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
    2. Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage
      1. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
        • Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen)
        • Erdflächenkollektoren
        • Unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher
      2. Erstellung und Anbindung an Wärmepumpenanlage
        • Inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
    3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
      1. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
        • Sensoren, Aktoren, Datenlogger
        • Digitale/elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate
        • Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch relevanten Daten
        • Digitale/elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen und Energiekosten
        • Digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Smart Home“)
        • Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik, Energiemanagementsysteme
      2. Montage und Installation
        • Inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
    4. Wärmespeicher
      1. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
        • alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- u. Kombispeicher, etc.
        • Eisspeicher und sonstige Latentwärmespeicher
        • alle Arten von Erdwärmespeichern
      2. Montage und Installation
        • Inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
  2. Umfeldmaßnahmen

    1. Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen
      • Alle Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen mit einem unmittelbaren Bezug zur förderfähigen Maßnahme (keine Fördermittelberatung, siehe nachfolgende Auflistung)
  3. Inbetriebnahme
    1. Kosten für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers

NICHT förderfähige Kosten

Die nachfolgende Liste, die nicht abschließend ist, soll dies exemplarisch verdeutlichen:

  1. Wärmeerzeuger

    • Öl-Kessel; Öl-Öfen
    • Gaskessel ohne Brennwerttechnik; Gasstrahler
    • Elektro-Direktheizungen, Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Heizstrahler, Infrarotheizungen, etc.
    • Luft/Luft-Wärmepumpen
    • Warmwasser-Wärmepumpen
    • Lüftungs-, Klima- u. Kältetechnik
    • Klima/Lüftungsgeräte-, Anlagen, und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten
    • Kältegeräte-, Anlagen, und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten
  2. Anlagen zur Stromerzeugung

    • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
    • Photovoltaik-Anlagen
    • PVT-Anlagen (Photovoltaik-Solarthermie- Hybridanlagen)
  3. Sanitäreinrichtungen

    • Sanitäreinrichtungen jeglicher Art
  4. Beratungs- und Planungs- und Baubegleitungsleistungen

    • Beratungs- und Planungsleistungen, welche die Gebäudehülle und Gebäudestatik betreffen
    • Fördermittelberatungen
    • übergreifende Bauleitung und Bauüberwachung
    • Sonstige Arbeiten und Leistungen
    • Eigenleistungen
    • Baustelleneinrichtung und Absperrungen
    • Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle, die für die förderfähige Maßnahme nicht zwingend erforderlich sind
    • behördliche Genehmigungen

Alle Angaben ohne Gewähr
Wir beziehen uns auf das „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Stand 08.01.2020
Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_merkblatt_foerderfaehige_kosten.html

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.